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OLG Frankfurt/Main (6 UF 18/00) | Datum: 31.03.2000
Zunächst nimmt der Senat auf seine früheren Beschlüsse vom 29.03.1999 und 23.09.1999 Bezug. Auch diese dritte Beschwerde ist gemäß § 621 e ZPO zulässig. Die Eltern sind nunmehr ausreichend angehört, die Argumente pro [...]